Personalisierte Bilder und Lizenzen

Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG).

Es dürfen sowohl analoge als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Kopien auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Wann ist eine Erlaubnis notwendig?

Veröffentlichung im Internet:
Auch wenn es sich um eine private Webseite oder einen Social-Media-Account handelt, ist dies keine rein private Nutzung mehr.

Verbreitung:
Das Teilen von Bildern, z. B. per WhatsApp oder das Posten auf Social Media, gilt als Verbreitung und erfordert eine Erlaubnis.

Verwertung:
Sobald ein Bild für einen kommerziellen Zweck, wie z. B. auf einer Webseite mit Werbung, genutzt wird, ist eine Erlaubnis zwingend notwendig.